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Gesetzgebung und Umsetzungsfrist

 

Rheinland-Pfalz (2003)

  • in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
  • für Schlaf- und Kinderzimmer
  • für Flure, die als Rettungsweg dienen
  • Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012

 

Auszug aus der Landesbauordnung § 44 Absatz 8

 

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten."



Quelle: Landesrecht Rheinland-Pfalz.de

 

 

Beim Kauf sollten Sie folgendes beachten

 

 

 

Achten Sie auf das VdS-Prüfzeichen! 

Diese Produkte wurden unter realen Bedingungen getestet und sind als geeignet eingestuft.

 

  • batteriebetrieben
  • akustische Warnfunktion sobald diese erschöpft ist
  • Testknopf zur Funktionsüberprüfung
  • nur optische Rauchmelder
  • Wandabstand min. 60 cm
  • immer an der Decke und mittig montieren
  • ständige Wartung bzw. Reinigung der Luftschlitze
  • Einsatzbereich von max. 40 m²
  • Blitzlicht und Vibrationsgeber (unter das Kopfkissen) für Gehörlose
  • mehrere Geräte miteinander verknüpfbar

 

Holen Sie sich jetzt Ihren Rauchmelder bei uns ab!

 

 

Wenn der Rauchmelder Alarm schlägt

 

  1. Bringen Sie sich und andere unverzüglich in Sicherheit.
  2. Bekämpfen Sie niemals auf eigene Faust den Brand. Viele wagemutige Eigenheimbesitzer mussten diesen Mut mit dem Leben bezahlen.
  3. Öffnen Sie niemals die Fenster oder Türen zu Räumen in denen Sie den Brand vermuten.
  4. Schließen Sie nach Möglichkeit alle Türen und Fenster um eine weitere Brand- und Rauchausbreitung zu vermeiden.
  5. Rufen Sie über den Notruf 112 sofort die Feuerwehr!
  6. Ihr Notruf sollte die 5 W´s enthalten: 
  • Wer ruft an?
  • Wo ist der Schadensort?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Warten auf Rückfragen.